Die Praxisleitung ist verantwortlich nach Arbeitsschutzgesetz, der Biostoffverordnung und dem Gefahrstoffrecht jährliche Unterweisungen durchzuführen. Ein webbasiertes einstündiges Seminar geht insbesondere auf die Belange des Arbeitsschutzes, die Pflichten der Praxisleitung und ihre Informationspflichten ein. Im besonderen Maße ist die Praxisleitung verpflichtet die vorgenannten Themen in den Praxisbetrieb einzubinden und alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

 

Dauer 1 Stunde

ab 49 Euro netto je Teilnehmer/-in

Zielgruppe

  • Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Hygienebeauftragte MFA
  • Qualitätsmanagement Beauftragte (QM)
  • Praxismanager/-innen

Inhalte

  • Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Unterweisung)
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§ 4 Unterweisung der Versicherten)
  • Gefahrstoffverordnung (§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten) TRGS 525
  • Biostoffverordnung (§ 12 Unterrichtung der Beschäftigten), neu: § 14 Betriebsanweisung und Unterweisung von Beschäftigten
  • TRBA 250

Erfüllen Sie Anforderungen

  • Entlastung der Praxisleitung durch professionelle Hygieneexperten im Hygiene- und Gefahrstoffmanagement
  • Nachkommen der gesetzlichen Unterweisungspflicht (Allgemeinteil)
  • Einstündiges webbasiertes Seminar
  • Lernen am selbstbestimmten Ort
  • Nur noch die Praxisbesonderheiten müssen vor Ort ergänzt werden
  • Schulungszertifikat
  • Support nach der Schulung

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